Rechtsanwalt Dr. Fritz M. Kroll ist auf das Vergaberecht spezialisiert. Dr. Kroll berät die öffentliche Hand und Privatunternehmen bei der Strukturierung, Vorbereitung und Abwicklung von Vergabeverfahren sowie bei der Abstimmung mit Fördermittelstellen. Zudem übernimmt er die Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten. Auch die juristische Projektbegleitung im Anschluss an eine Auftragsvergabe gehört zu seinem Beratungsschwerpunkt, wobei er Mandanten insbesondere in den Bereichen des Bau- und Architektenrechts unterstützt und ihre Interessen nötigenfalls im gerichtlichen Verfahren durchsetzt.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das öffentliche Wirtschaftsrecht. Dr. Kroll berät Kommunen unter anderem bei der Gründung und Umstrukturierung kommunaler Unternehmen sowie bei dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge und Zweckvereinbarungen. Zu seinem Beratungsspektrum gehören auch Überarbeitungen des örtlichen Satzungsrechts und die Anwendung des Satzungsrechts auf Einzelfälle insbesondere in den Bereichen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung.