UNTERNEHMEN UND HANDEL

Im Rahmen des Handels- und Vertriebsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend in der Rechtsgestaltung und in Prozessen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Firmenrecht, Handelsvertreterrecht, Lizenzvertragsrecht und Vertriebsrecht, AGB-Recht (Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

Schwerpunkte unserer gesellschaftsrechtlichen Tätigkeit liegen im Personengesellschaftsrecht wie im Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere zu folgenden Rechtsformen: GmbH, OHG, KG und GmbH & Co. KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Verein.  Unser Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung bei Rechtsformwahl und Gesellschaftsgründung über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen bis hin zur Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Haftung von Gesellschaftern und Gesellschaften.
Ferner beraten und vertreten wir Unternehmer im Bereich des Arbeitsrechtes, insbesondere auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen.

Fritz Kroll

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

EXPERTISE
Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Öffentliches Bau- und Bodenrecht, Grundstücksrecht, Unternehmensrecht

SPRACHEN
Deutsch, Englisch

SEKRETARIAT
Dana Kießling (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-18 | F 0841 93312-13 | kroll@hsk-rae.de

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Rechtsanwalt Fritz Kroll ist auf das private Bau- und Planungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung und Entwicklung komplexer Bauvorhaben, wobei Rechtsanwalt Kroll seine Mandanten umfassend – beginnend bei der Baurechtsschaffung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in Bauprozessen – vertritt. Er verfügt daher über vertiefte Kenntnisse in den zugehörigen Rechtsgebiete wie etwa dem Planungs-, Grundstücks-, Immissionsschutz- und Denkmalschutzrecht und zudem über besondere Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung und Prozessführung.

Zu seinen Mandanten gehören neben den öffentlichen und privaten Bauherren auch Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, die Rechtsanwalt Kroll laufend in Fragen des Honorarrechts, Haftungsrechts und des Vergaberechts berät. Zudem vertritt er Bauunternehmer bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte in Streitigkeiten mit Auftraggebern.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist das private Unternehmensrecht, wobei Herr Kroll insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen berät und die Vertragsgestaltung übernimmt.

VITA

Rechtsanwalt Kroll hat an der LMU München Rechtswissenschaften studiert. Er ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und langjähriger Partner unserer Sozietät.

Fritz Kroll ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins.

VERÖFFENTLICHUNGEN
  • Kommentierung der ATV-DIN 18360 Metallbauarbeiten mit Co-Autor Karsten Zimmer in Englert, Klaus/Katzenbach, Rolf/Motzke, Gerd: Beck'scher VOB-Kommentar, Band 3: VOB Teil C, München 4. Auflage 2021 (seit der 2. Auflage 2008).