Rechtsanwältin Höchstädter ist auf das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht spezialisiert.
Sie berät und vertritt außergerichtlich wie gerichtlich Vermieter und Mieter im Bereich des Wohnungsmietrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung von Mietverträgen. Dies umfasst unter anderem Fragen zur Kündigung, zur Miethöhe, zu Mängeln und Schönheitsreparaturen sowie zu Kaution und Betriebskostenabrechnung.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist das gewerbliche Mietrecht und Pachtrecht. Hier berät und begleitet Rechtsanwältin Höchstädter Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen bei der Gestaltung und dem Abschluss von gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen. Bei Problemen im Zusammenhang mit der Durchführung, der Kündigung und Abwicklung des beendeten Vertrags vertritt sie Mieter und Vermieter außergerichtlich sowie vor Gericht.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts umfasst ihre Tätigkeit die Vertretung und Beratung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen, insbesondere bei der Prüfung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, der Durchsetzung von Ansprüchen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie im Zusammenhang mit der Anfechtung von Beschlüssen.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwältin Höchstädter ist das allgemeine Vertragsrecht, insbesondere das Kfz-Vertragsrecht. Dazu gehören die Prüfung und Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, beispielsweise auf Zahlung oder aus Gewährleistung wegen Mängeln.