Rechtsanwalt Fritz Kroll ist auf das private Bau- und Planungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung und Entwicklung komplexer Bauvorhaben, wobei Rechtsanwalt Kroll seine Mandanten umfassend – beginnend bei der Baurechtsschaffung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in Bauprozessen – vertritt. Er verfügt daher über vertiefte Kenntnisse in den zugehörigen Rechtsgebiete wie etwa dem Planungs-, Grundstücks-, Immissionsschutz- und Denkmalschutzrecht und zudem über besondere Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung und Prozessführung.
Zu seinen Mandanten gehören neben den öffentlichen und privaten Bauherren auch Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, die Rechtsanwalt Kroll laufend in Fragen des Honorarrechts, Haftungsrechts und des Vergaberechts berät. Zudem vertritt er Bauunternehmer bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte in Streitigkeiten mit Auftraggebern.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist das private Unternehmensrecht, wobei Herr Kroll insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen berät und die Vertragsgestaltung übernimmt.