Herr Rechtsanwalt Gottschall ist auf das private Baurecht und Architektenrecht spezialisiert.
Er berät und vertritt private und gewerbliche Auftraggeber und Auftragnehmer (auch Architekten und Ingenieure) bei Planung, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben und den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen außergerichtlich und gerichtlich.
Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehört darüber hinaus die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträgern, Generalunternehmern und Planern bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Planung oder Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere etwa bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten um Honorar, Vergütung, Gewährleistung oder Haftung.
Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Vertretung von Nachbarn bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder grundstücksbezogenen Problemen und Fragestellungen.
Weiterer Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwalt Gottschall sind alle Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.
In diesem Zusammenhang berät vertritt Rechtsanwalt Gottschall seine Mandanten sowohl bei der Nachfolgeplanung als auch nach Eintritt des Erbfalls. Er berät und vertritt Erben und Pflichtteilsberechtigte bei Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Ferner begleitet Rechtsanwalt Gottschall seine Mandanten bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
Er begleitet und berät seine Mandanten als Beteiligte in nachlassgerichtlichen Verfahren wie Erbscheinsverfahren oder Verfahren zur Erlangung eines europäischen Nachlasszeugnisses.
Schließlich berät und vertritt Rechtsanwalt Gottschall private und gewerbliche Mandanten bei allgemein zivilrechtlichen oder wirtschaftsrechtlichen Problemen und Fragen.