Umweltrecht

Unsere umweltrechtliche Beratung umfasst das Bodenschutz-, Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht und schließt die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten gegenüber den zuständigen Behörden ein.

Zu unserer Expertise gehört das Bodenschutzrecht, das den Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten regelt. Diese spielen insbesondere bei Grundstückstransaktionen eine bedeutende Rolle, weil sich Bodenveränderungen und Altlasten häufig negativ auf den Marktwert eines Grundstücks auswirken. Wir beraten Erwerber wie auch Veräußerer von Grundstücken bei der Gestaltung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Bodenschutzrechts. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Unterstützung unserer Mandanten, die als Sanierungsverantwortliche in Anspruch genommen werden. Wir begleiten im Sanierungsverfahren, beraten bei Abschluss eines Sanierungsvertrages und wehren behördliche Forderungen erforderlichenfalls gerichtlich ab.

Wir beraten zudem Anlagenbetreiber immissionsschutzrechtlich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Änderungen ihrer Anlagen, bei Störfällen sowie der Anpassung des Betriebes an geänderte gesetzliche Vorgaben. Ziel unserer Tätigkeit sind sichere, aber auch wirtschaftlich sinnvolle Lösungen, die wir im Interesse eines möglichst reibungslosen Betriebs im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden umsetzen, aber erforderlichenfalls auch gerichtlich durchsetzen.

Unsere Beratungsspektrum deckt natürlich auch das Wasserrecht ab. Wir unterstützen die öffentliche Hand wie auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft in allen wasserrechtlichen Belangen. So beraten wir beispielsweise bei der Beantragung und Aufrechterhaltung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen und übernehmen die Gestaltung und Verhandlung von Ausgleichsvereinbarungen für wasserschutzgebietsbezogene Bewirtschaftungsbeschränkungen. Zudem beraten wir Kommunen und Zweckverbände im Hinblick auf den Betrieb ihrer Entwässerungseinrichtungen

Ferner beraten wir Mandanten dabei, wie sie die abfallrechtlichen Vorschriften einhalten können, wenn sie Abfälle produzieren, lagern, verbringen, verwerten oder beseitigen. Im Falle von Auseinandersetzungen mit Überwachungsbehörden arbeiten wir mit unseren Mandanten zielorientiert zusammen, um die Konflikte schnell, dauerhaft und rechtssicher zu lösen. Zu unseren Mandanten gehören Wirtschaftsunternehmen aller Art, insbesondere auch Recycling- und Entsorgungsunternehmen.

Auf einen Blick (rechte Seite)

  • Gestaltung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen betreffend den Umgang mit komplexen Altlasten unter Einbeziehung von Sachverständigen
  • Beratung bei der Sanierung von Altlasten, Begleitung im behördlichen Verfahren, Abschluss von Sanierungsverträgen
  • (Gerichtliche) Abwehr der Inanspruchnahme durch Behörden oder private Dritte im Zusammenhang mit Altlasten
  • Beratung von Industriebetrieben zu Genehmigungen insbesondere im Zusammenhang mit der Transformation des Betriebes von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren Energien
  • Beratung bei der Erlangung wasserrechtlicher Erlaubnisse und sonstigen Benutzungsgenehmigungen
  • Beratung und Vertretung von Kommunen bei der Durchsetzung des Einleitungsverbots von industriellen Abwässern in die Entwässerungseinrichtung
  • Unterstützung von Einrichtungsträgern bei der Lösung wasserrechtlicher Schnittstellenprobleme und bei der Einbeziehung von Gewässern in öffentliche Entwässerungssysteme
  • Beratung der öffentlichen Hand beim Umgang mit „Fremdwasser“ in öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
  • Beratung bei der Beschaffung von Leistungen für die Übernahme und Entsorgung von kommunalem Klärschlamm gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz
  • Verhandlung von Vereinbarungen über Ausgleichsleistungen für wasserschutzgebietsbezogene Bewirtschaftungsbeschränkungen von Grundstücken
  • Abfallrechtliche Bewertung der Verbringung, Verwertung, Deponierung und Beseitigung von Abfällen