Vergaberecht

Wir beraten Sie bei der Konzeptionierung, Vorbereitung und Abwicklung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren. Unser Beratungsspektrum reicht von der öffentlichen Ausschreibung von Bauleistungen bis zur Vergabe komplexer Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren oder wettbewerblichen Dialog. Dabei haben wir stets auch die vertragsrechtliche Seite einer Vergabe im Blick und unterstützen unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung. Soll das Projekt durch Zuwendungen finanziert werden, übernehmen wir selbstverständlich die Abstimmung mit den Fördermittelbehörden. Zudem vertreten wird sowohl Auftraggeber als auch Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten.
Wir kennen die Potentiale, die das Vergaberecht bietet, und wissen, diese zu Gunsten unserer Mandanten zu nutzen. Zu unseren Mandanten gehören insbesondere die „klassischen“ öffentlichen Auftraggeber wie Städte und Landkreise wie auch öffentlich geförderte Privateinrichtungen. Zudem beraten wir Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand beteiligen.

Auf einen Blick

  • Unterstützung bei der Ermittlung und Konkretisierung des Beschaffungsbedarfs
  • Strukturierung der Beschaffungsvorgänge, Konzeptionierung der Verfahren
  • Nutzung der gesetzlichen Spielräume zur Vereinfachung und Effektivierung der Beschaffungsentscheidungen
  • Erstellung aller Vergabeunterlagen, des Vertragsentwurfs und der Leistungsbeschreibung
  • Verfahrensbegleitung einschließlich lückenloser elektronischer Abwicklung des Verfahrens für den Mandanten mittels einer Vergabeplattform
  • Moderation und rechtliche Begleitung von Vertragsverhandlungen im Verhandlungsverfahren
  • Beratung bei der Wertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
  • Rügeerstellung und Rügeabwehr
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten
  • Dokumentation des gesamten Verfahrens, insbesondere der begründungsbedürftigen Entscheidungen (Gesamtvergabe etc.)
  • Beratung bei der Änderung von Aufträgen nach Zuschlagserteilung

Fritz Kroll

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

EXPERTISE
Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Öffentliches Bau- und Bodenrecht, Grundstücksrecht, Unternehmensrecht

SPRACHEN
Deutsch, Englisch

SEKRETARIAT
Dana Kießling (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-18 | F 0841 93312-13 | kroll@hsk-rae.de

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Rechtsanwalt Fritz Kroll ist auf das private Bau- und Planungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung und Entwicklung komplexer Bauvorhaben, wobei Rechtsanwalt Kroll seine Mandanten umfassend – beginnend bei der Baurechtsschaffung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in Bauprozessen – vertritt. Er verfügt daher über vertiefte Kenntnisse in den zugehörigen Rechtsgebiete wie etwa dem Planungs-, Grundstücks-, Immissionsschutz- und Denkmalschutzrecht und zudem über besondere Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung und Prozessführung.

Zu seinen Mandanten gehören neben den öffentlichen und privaten Bauherren auch Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, die Rechtsanwalt Kroll laufend in Fragen des Honorarrechts, Haftungsrechts und des Vergaberechts berät. Zudem vertritt er Bauunternehmer bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte in Streitigkeiten mit Auftraggebern.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist das private Unternehmensrecht, wobei Herr Kroll insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen berät und die Vertragsgestaltung übernimmt.

VITA

Rechtsanwalt Kroll hat an der LMU München Rechtswissenschaften studiert. Er ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und langjähriger Partner unserer Sozietät.

Fritz Kroll ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins.

VERÖFFENTLICHUNGEN
  • Kommentierung der ATV-DIN 18360 Metallbauarbeiten mit Co-Autor Karsten Zimmer in Englert, Klaus/Katzenbach, Rolf/Motzke, Gerd: Beck'scher VOB-Kommentar, Band 3: VOB Teil C, München 4. Auflage 2021 (seit der 2. Auflage 2008).

DR. Fritz M. Kroll

Rechtsanwalt
Fachanwalt für VERGABERECHT

EXPERTISE
Vergaberecht, Fördermittelrecht, Bau- und Architektenrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht

SPRACHEN
Deutsch, Englisch

SEKRETARIAT 
Dana Kießling (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-18 | F 0841 93312-13 | dr.kroll@hsk-rae.de

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Rechtsanwalt Dr. Fritz M. Kroll ist auf das Vergaberecht spezialisiert. Dr. Kroll berät die öffentliche Hand und Privatunternehmen bei der Strukturierung, Vorbereitung und Abwicklung von Vergabeverfahren sowie bei der Abstimmung mit Fördermittelstellen. Zudem übernimmt er die Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten. Auch die juristische Projektbegleitung im Anschluss an eine Auftragsvergabe gehört zu seinem Beratungsschwerpunkt, wobei er Mandanten insbesondere in den Bereichen des Bau- und Architektenrechts unterstützt und ihre Interessen nötigenfalls im gerichtlichen Verfahren durchsetzt.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das öffentliche Wirtschaftsrecht. Dr. Kroll berät Kommunen unter anderem bei der Gründung und Umstrukturierung kommunaler Unternehmen sowie bei dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge und Zweckvereinbarungen. Zu seinem Beratungsspektrum gehören auch Überarbeitungen des örtlichen Satzungsrechts und die Anwendung des Satzungsrechts auf Einzelfälle insbesondere in den Bereichen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

VITA

Rechtsanwalt Dr. Kroll hat an der LMU München und UTS Sydney Rechtswissenschaften studiert. Nach dem Referendariat schloss er seine Promotion im Verfahrensrecht an der Universität Regensburg mit summa cum laude ab. Dr. Kroll ist seit 2018 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst für eine Münchener Wirtschaftskanzlei tätig. Im Jahr 2023 trat er als Partner in unsere Sozietät ein.

Dr. Kroll ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins und engagiert sich im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).

AUSGEWÄHLTE REFERENZEN
  • Konzeptionierung und administrative Abwicklung mehrerer europaweiter Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung eines kommunalen Schulkomplexes.
  • Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung eines Krankenhausträgers bei der Vergabe von Fachplanungsleistungen zur Sanierung von Intensivstationen im laufenden Betrieb.
  • Beratung eines Landkreises bei der europaweiten Vergabe von Projektmanagementleistungen samt Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu Potentialen der regionalen Wasserstoffwirtschaft.
  • Vertretung eines Softwareunternehmens im Vergabenachprüfungsverfahren gegen ein Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland vor der Vergabekammer des Bundes.
  • Rechtliche Begleitung der Umwandlung eines Zweckverbands in ein gemeinsames Kommunalunternehmen einschließlich der Erstellung des neuen Satzungsrechts für eine Trinkwasserversorgungseinrichtung.
VORTRÄGE UND VERÖFFENTLICHUNGEN
  • Vortrag zur Grundstücksentwicklung durch kommunale Unternehmen, gehalten auf der bundesweiten Fachmesse KOMMUNALE in Nürnberg, veröffentlicht in Bayerische Verwaltungsblätter 2022, 149 ff.
  • Handlungsspielräume für Betreiber bei der Untersuchung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Korrespondenz Abwasser, Abfall (DWA) 2022, 202 ff.
  • Rechtliche Strategien zum Umgang mit Dränagen – ein Beitrag zur Lösung des „Fremdwasserproblems“, Kommunaljurist 2021, 125 ff.
  • Ausschreibungspflicht von Sanierungsarbeiten an Trink- und Abwassernetzen. Vorsicht bei der Auftragswertschätzung! Der Bayerische Bürgermeister 2020, 44 ff.