ARBEITSRECHT

Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang z.B. mit Erstellen von Arbeitsverträgen/Dienstverträgen, Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen;
Ansprüchen und Rechten im laufenden Arbeitsverhältnis wie z.B. Versetzungen, Lohnansprüche, Urlaubsansprüche/Urlaubsgeld, Mutterschutz und Elternzeit; Ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen/Änderungskündigungen mit Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.
Außerdem sind wir im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes tätig. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.