EXPERTISE
ERBEN UND VERERBEN
Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir Regelungen für die Erbfolge (z.B. Testamente). Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Zusammenhang mit Fragen und Streitigkeiten zur Erbfolge.
ERBRECHT
Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Wir betreuen unsere Mandanten in allen Gebieten des Erbrechts wie z.B. zu folgenden Themen: Errichtung eines Testaments, Erbfolge (gesetzlich/testamentarisch), Ausschlagung, Erbengemeinschaft, Erbschein, Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsanspruch/Pflichtteilsergänzungsanspruch), Schenkung unter Lebenden, Patientenverfügung, Testamentsvollstreckung, Erbschafts- und Schenkungssteuer