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ERBEN UND VERERBEN

Gemeinsam mit unseren Mandanten entwickeln wir Regelungen für die Erbfolge (z.B. Testamente). Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Zusammenhang mit Fragen und Streitigkeiten zur Erbfolge.

ERBRECHT

Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden. Wir betreuen unsere Mandanten in allen Gebieten des Erbrechts wie z.B. zu folgenden Themen:  Errichtung eines Testaments, Erbfolge (gesetzlich/testamentarisch), Ausschlagung, Erbengemeinschaft, Erbschein, Pflichtteilsrecht (Pflichtteilsanspruch/Pflichtteilsergänzungsanspruch), Schenkung unter Lebenden, Patientenverfügung, Testamentsvollstreckung, Erbschafts- und Schenkungssteuer

 

 

FLORIAN GOTTSCHALL

Rechtsanwalt

 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

ERFAHRUNG

Rechtsanwalt seit 2005

RECHTSGEBIETE

Privates Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Zivilrecht

FREMDSPRACHEN

Englisch

SEKRETARIAT

Bettina Maß (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-22 | F 0841 93312-13 | gottschall@hsk-rae.de