Rechtsanwalt Stefan Höchstädter hat sich im Familienrecht und Verkehrsrecht als Fachanwalt spezialisiert. Im Familienrecht berät und vertritt er Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Er berät zu den Möglichkeiten der familienrechtlichen Vertragsgestaltung, also insbesondere zur Vorbereitung und Erarbeitung von maßgeschneiderten Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen. Im Konfliktfall analysiert Rechtsanwalt Höchstädter die Lage bei Trennung oder Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Partnerschaft, berät zu den gegebenen rechtlichen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und begleitet den Mandanten/die Mandantin erforderlichenfalls durch eine streitige gerichtliche Auseinandersetzung über die aus der Ehe und ihrer Beendigung resultierenden rechtlichen Ansprüche und Folgen, z.B. hinsichtlich der Zuordnung und Verteilung von Vermögenswerten, hinsichtlich der Ansprüche auf Unterhalt und den Versorgungsausgleich. Häufig steht dabei auch die rechtliche Stellung von Kindern, ihr Aufenthalt, der Kontakt mit ihnen, ihr Unterhalt im Mittelpunkt der Tätigkeit.
Als weiterer Schwerpunkt bearbeitet Rechtsanwalt Stefan Höchstädter Angelegenheiten aus dem Verkehrsrecht, und zwar einerseits zivilrechtliche Angelegenheiten, vor allem die Regulierung von Schadensersatzansprüchen wegen Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen. Diesbezügliche Ansprüche werden außergerichtlich geprüft und geltend gemacht, i.d.R. bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, und erforderlichenfalls gerichtlich weiterverfolgt. Zum anderen vertritt und verteidigt Rechtsanwalt Höchstädter den Mandanten/die Mandantin auch im Falle des Vorwurfs einer Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit. Dies beinhaltet erforderlichenfalls die Begleitung in einer gerichtlichen Hautverhandlung, wenn sich nicht außergerichtlich eine Verbesserung der Rechtsfolgen erreichen lässt und ausreichende Erfolgsaussichten für die Verteidigung bestehen.
Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Erkenntnisse führt Rechtsanwalt Stefan Höchstädter den Titel Fachanwalt für Familienrecht seit 2005, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2010. Als örtlicher Vertragsanwalt des ADAC seit 2008 berät er Vereinsmitglieder und ist mit einer Vielzahl verkehrsrechtlicher Spezialisten bundesweit vernetzt.