STRASSENVERKEHRSRECHT

Wir beraten und vertreten zu allen Fragen des Straßenverkehrsrechtes, insbesondere im Zusammenhang mit dem Führerschein.

STEFAN HÖCHSTÄDTER

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt

EXPERTISE
Familienrecht beratend und gerichtlich, Verkehrsrecht, insbesondere Schadensersatz bei Sachschaden und Personenschaden nach Unfall, Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, Arbeitsrecht

SPRACHEN
Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch

SEKRETARIAT
Rita Nieder (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-17 | F 0841 93312-13 | hoechstaedter.s@hsk-rae.de

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Rechtsanwalt Stefan Höchstädter hat sich im Familienrecht und Verkehrsrecht als Fachanwalt spezialisiert. Im Familienrecht berät und vertritt er Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Er berät zu den Möglichkeiten der familienrechtlichen Vertragsgestaltung, also insbesondere zur Vorbereitung und Erarbeitung von maßgeschneiderten Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen. Im Konfliktfall analysiert Rechtsanwalt Höchstädter die Lage bei Trennung oder Scheidung der Ehe bzw. Aufhebung der Partnerschaft, berät zu den gegebenen rechtlichen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und begleitet den Mandanten/die Mandantin erforderlichenfalls durch eine streitige gerichtliche Auseinandersetzung über die aus der Ehe und ihrer Beendigung resultierenden rechtlichen Ansprüche und Folgen, z.B. hinsichtlich der Zuordnung und Verteilung von Vermögenswerten, hinsichtlich der Ansprüche auf Unterhalt und den Versorgungsausgleich. Häufig steht dabei auch die rechtliche Stellung von Kindern, ihr Aufenthalt, der Kontakt mit ihnen, ihr Unterhalt im Mittelpunkt der Tätigkeit.

Als weiterer Schwerpunkt bearbeitet Rechtsanwalt Stefan Höchstädter Angelegenheiten aus dem Verkehrsrecht, und zwar einerseits zivilrechtliche Angelegenheiten, vor allem die Regulierung von Schadensersatzansprüchen wegen Sach- und Personenschäden nach Verkehrsunfällen. Diesbezügliche Ansprüche werden außergerichtlich geprüft und geltend gemacht, i.d.R. bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, und erforderlichenfalls gerichtlich weiterverfolgt. Zum anderen vertritt und verteidigt Rechtsanwalt Höchstädter den Mandanten/die Mandantin auch im Falle des Vorwurfs einer Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit. Dies beinhaltet erforderlichenfalls die Begleitung in einer gerichtlichen Hautverhandlung, wenn sich nicht außergerichtlich eine Verbesserung der Rechtsfolgen erreichen lässt und ausreichende Erfolgsaussichten für die Verteidigung bestehen.

Aufgrund des Nachweises besonderer theoretischer und praktischer Erkenntnisse führt Rechtsanwalt Stefan Höchstädter den Titel Fachanwalt für Familienrecht seit 2005, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2010. Als örtlicher Vertragsanwalt des ADAC seit 2008 berät er Vereinsmitglieder und ist mit einer Vielzahl verkehrsrechtlicher Spezialisten bundesweit vernetzt.

VITA

Rechtsanwalt Stefan Höchstädter, gebürtig und aufgewachsen in Ingolstadt, ist Rechtsanwalt in dritter Generation. Nach dem juristischen Studium an der Universität Regensburg und dem Referendariat in Regensburg, Mailand und Ingolstadt wurde er im August 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach anwaltlicher Tätigkeit in München gehört er HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB seit 2001 an, seit 2008 als Partner der Sozietät.

Stefan Höchstädter ist Mitglied der Arge Familienrecht und der Arge Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der ADAC-Vertragsanwaltsorganisation. Außerberuflich betätigt er sich unter anderem in verschiedenen Funktionen des Rotary Club Ingolstadt.

 

AUSGEWÄHLTE REFERENZEN
  • Eheverträge, insbesondere Güterstands-Modifikation, Scheidungsvereinbarungen für leitende Angestellte, Geschäftsführer und Unternehmer, Vermögensauseinandersetzung
  • Regelung komplexer Unterhalts-Konstellationen, Patchwork
  • Scheidungen mit Auslandsberührung
  • Mitwirkung an innerfamiliärer Vermögensweitergabe an Minderjährige als Ergänzungspfleger
  • Schadensmanagement bei Unternehmens-Fahrzeugbeständen
  • Schadensersatzprozesse aktiv, sowie Schadensabwehr im Auftrag von Versicherern
  • Unfallkonstellationen mit Auslandsberührung