RECHTEGEBIETE
STAAT UND BEHÖRDEN
UMWELTRECHT
Wir beraten und vertreten Unternehmen, Kommunen und Private in Fragen des Umweltrechtes, insbesondere im Immissionschutzrecht (z.B. Umsetzung von BVT Schlussfolgerungen, Lärm, Luftschadstoffe), bei Durchsetzung oder Abwehr von Windkraftanlagen, im Zusammenhang mit Fragen des Hochwasserschutzes (z.B. Flutpolder) und bei Problemen mit Altlasten nach dem Bundesbodenschutzgesetz aufgrund von Bodenverunreinigungen (z.B. mit PFT/PFC, Öl) oder im Abfallrecht. Zudem sind wir im Bereich des Naturschutzrechtes tätig.