RECHTSGEBIETE
AUTO UND VERKEHR
UNFALLRECHT
Nach einem Verkehrsunfall kümmern wir uns um die gesamte Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche bei Sachschaden und/oder Personenschaden im Inland oder Ausland bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, insbesondere Sachschaden im Reparaturfall nach Kostenvoranschlag oder Gutachten bzw. Totalschaden, also z.B. Ersatz von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Ersatz des Wiederbeschaffungswerts unter Berücksichtigung des Restwerts, Ersatz des Nutzungsausfalls oder der Kosten eines Mietwagens. Bei einem Personenschaden fordern wir Heilbehandlungskosten, ein angemessenes Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Ersatz für vermehrte Bedürfnisse. Wir kümmern uns um die Übernahme von Rechtsverfolgungskosten durch Ihre Rechtschutzversicherung und arbeiten eng mit Rechtschutzversicherern zusammen, insbesondere als ADAC-Vertragsanwalt -Kanzlei. Wenn kein Schädiger verantwortlich gemacht werden kann, kommt eine Regulierung durch Ihre Kaskoversicherung in Betracht.
STEFAN HÖCHSTÄDTER
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
ADAC-Vertragsanwalt
EXPERTISE
Familienrecht beratend und gerichtlich, Verkehrsrecht, insbesondere Schadensersatz bei Sachschaden und Personenschaden nach Unfall, Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, Arbeitsrecht
SPRACHEN
Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
SEKRETARIAT
Rita Nieder (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-17 | F 0841 93312-13 | hoechstaedter.s@hsk-rae.de