ARBEITEN UND BERUF

Wir betreuen und vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen aus Arbeits- beziehungsweise Dienstverträgen. Wir prüfen die Möglichkeit zur Kündigung beziehungsweise die Wirksamkeit einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Ferner erstellen wir Arbeits- und Dienstverträge. Wir beraten zu Fragen des Schwerbehindertenrechts, Urlaubsansprüchen, Mutterschutz und Elternzeit, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitslosengeld und Sperrzeit, Befristung eines Arbeitsverhältnisses sowie zu Direktionsrecht, Wettbewerbsverbot und Vertragsstrafe, um beispielhaft Aspekte aufzulisten.

ARBEITSRECHT

Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang z.B. mit Erstellen von Arbeitsverträgen/Dienstverträgen, Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen,
Ansprüchen und Rechten im laufenden Arbeitsverhältnis wie z.B. Versetzungen, Lohnansprüche, Urlaubsansprüche/Urlaubsgeld, Mutterschutz und Elternzeit,  ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen/Änderungskündigungen mit Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht.  Außerdem sind wir im Bereich des kollektiven Arbeitsrechtes tätig. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.