STAAT UND BEHÖRDEN

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber staatlichen und kommunalen Behörden im Bereich des  grundstücksbezogenen Verwaltungsrechts sowie des Umweltrechts. Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung und ist ein Oberbegriff für Rechtsgebiete wie z.B. das öffentliche Baurecht, Erschließungsbeitrags- und kommunales Abgabenrecht und Staatshaftungsrecht. So gehören z.B. auch die Genehmigung eines Bauvorhabens oder mögliche Ansprüche des Nachbarn gegen diese Genehmigung, der Bodenschutz und die Altlastensanierung, die Genehmigung von Kiesabbauvorhaben, das Umweltrecht sowie die Planfeststellung (z.B. der Bau neuer Straßen) zum Verwaltungsrecht.