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BAURECHT, ÖFFENTLICH

Unsere Tätigkeit im öffentlichen Baurecht beinhaltet insbesondere die Beratung und Vertretung von Bauherren und Investoren sowie Kommunen bei der Schaffung, Durchsetzung und Sicherung von Baurecht. Das umfasst sowohl die gerichtliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten z.B. im Baugenehmigungsverfahren als auch die Entwicklung von Bauland im Bebauungsplanverfahren in Zusammenarbeit mit den Kommunen auf der Grundlage von städtebaulichen Verträgen und/oder Vorhaben- und Erschließungsplänen.

Im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Baugebiete befassen wir uns mit öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Umlegungsverfahren. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Nachbarn, die sich gegen einen Bebauungsplan beziehungsweise eine Baugenehmigung wehren wollen. Zum öffentlichen Baurecht gehört zudem die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Bauleitplanung oder Genehmigungserteilung. Wir beraten Kommunen bei der Erstellung von Baulandmodellen („Einheimischenmodelle“).