RECHTSGEBIETE
GRUNDSTÜCK | PLANEN | BAUEN
GRUNDSTÜCKSRECHT
ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT
BAURECHT, PRIVAT
BAURECHT, ÖFFENTLICH
MIET- UND PACHTRECHT
ABGABEN- UND
ERSCHLIESSUNGS - BEITRAGSRECHT
VERWALTUNGSRECHT
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT
Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Unternehmer, Kommunen und Verbraucher in allen Fragen des Architekten- und Ingenieurrecht. Dazu gehören neben der Prüfung und Verhandlung von Verträgen alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Planungsleistungen (insbesondere aus der HOAI) wegen Honorar, Mängeln und Haftpflicht.