RECHTSGEBIETE

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ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Unternehmer, Kommunen und Verbraucher in allen Fragen des Architekten- und Ingenieurrecht. Dazu gehören neben der Prüfung und Verhandlung von Verträgen alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Planungsleistungen (insbesondere aus der HOAI) wegen Honorar, Mängeln und Haftpflicht.