RECHTSGEBIETE

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BAURECHT, PRIVAT

Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Unternehmer, Kommunen und Verbraucher in allen Fragen des privaten Baurechts. Dies betrifft insbesondere die Haftung für Mängel (Gewährleistung), Probleme der Abrechnung von Bauleistungen (z.B. Nachtrag), alle Fragen VOB (VOB/A, VOB/B und VOB/C). Wir prüfen und verhandeln Verträge über Bauvorhaben (Hochbau und Tiefbau). Zu diesem Bereich gehört auch das Bauträgerrecht, also Ansprüche aus Verträgen über den Kauf von Wohnungen (WEG), für die die Makler- und Bauträgerverordnung (MABV) gilt.