ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Unternehmer, Kommunen und Verbraucher in allen Fragen des Architekten- und Ingenieurrecht. Dazu gehören neben der Prüfung und Verhandlung von Verträgen alle Ansprüche im Zusammenhang mit den Planungsleistungen (insbesondere aus der HOAI) wegen Honorar, Mängeln und Haftpflicht.

Fritz Kroll

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

EXPERTISE
Privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Vergaberecht, Öffentliches Bau- und Bodenrecht, Grundstücksrecht, Unternehmensrecht

SPRACHEN
Deutsch, Englisch

SEKRETARIAT
Dana Kießling (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-18 | F 0841 93312-13 | kroll@hsk-rae.de

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Rechtsanwalt Fritz Kroll ist auf das private Bau- und Planungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Begleitung und Entwicklung komplexer Bauvorhaben, wobei Rechtsanwalt Kroll seine Mandanten umfassend – beginnend bei der Baurechtsschaffung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen in Bauprozessen – vertritt. Er verfügt daher über vertiefte Kenntnisse in den zugehörigen Rechtsgebiete wie etwa dem Planungs-, Grundstücks-, Immissionsschutz- und Denkmalschutzrecht und zudem über besondere Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung und Prozessführung.

Zu seinen Mandanten gehören neben den öffentlichen und privaten Bauherren auch Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer, die Rechtsanwalt Kroll laufend in Fragen des Honorarrechts, Haftungsrechts und des Vergaberechts berät. Zudem vertritt er Bauunternehmer bei der Durchsetzung und Verteidigung ihrer Rechte in Streitigkeiten mit Auftraggebern.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist das private Unternehmensrecht, wobei Herr Kroll insbesondere bei Unternehmenskäufen und -verkäufen berät und die Vertragsgestaltung übernimmt.

VITA

Rechtsanwalt Kroll hat an der LMU München Rechtswissenschaften studiert. Er ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und langjähriger Partner unserer Sozietät.

Fritz Kroll ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins.

VERÖFFENTLICHUNGEN
  • Kommentierung der ATV-DIN 18360 Metallbauarbeiten mit Co-Autor Karsten Zimmer in Englert, Klaus/Katzenbach, Rolf/Motzke, Gerd: Beck'scher VOB-Kommentar, Band 3: VOB Teil C, München 4. Auflage 2021 (seit der 2. Auflage 2008).

ANDREA STÜHRMANN

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

EXPERTISE
Grundstücksbezogenes Verwaltungsrecht (insbesondere Öffentliches Baurecht, Abgaben- und Erschließungsbeitragsrecht), Umweltrecht, Privates Baurecht, gewerbliches Mietrecht

SPRACHEN
Deutsch, Englisch, Spanisch

SEKRETARIAT
Dana Kießling (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-23 | F 0841 93312-13 | stuehrmann@hsk-rae.de

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Frau Rechtsanwältin Stührmann ist seit 2005 Fachanwältin für Verwaltungsrecht und auf das grundstücksbezogene Verwaltungsrecht spezialisiert. Sie berät Kommunen, Grundstückseigentümer und Projektentwickler bei der Schaffung und notfalls gerichtlichen Durchsetzung von Baurecht und begleitet ihre Mandanten im Verfahren zur Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen sowie bei Abschluss städtebaulicher Verträge. Sie vertritt Nachbarn und macht deren Rechte erforderlichenfalls gerichtlich geltend.

Beratungsschwerpunkt ist zudem die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauvorhaben, wobei Frau Rechtsanwältin Stührmann ihre Mandanten bei Erwerb der Grundstücke, im Bauleitplanverfahren, bei Abschluss der Bau- und Mietverträge sowie der Veräußerung unterstützt.

Zu ihrem Beratungsspektrum gehört auch das Abgaben- und Erschließungsbeitragsrecht, wobei sie insbesondere Kommunen und Zweckverbände bei der Aufstellung und Überarbeitung von Satzungsrecht begleitet.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt im Umweltrecht. Ihre Tätigkeit betrifft insbesondere die juristische Begleitung bei der Bewältigung von Altlasten und schädlichen Boden- sowie Grundwasserveränderungen. Sie vertritt Unternehmer in immissionsschutz- und abfallrechtlichen Fragen.

VITA

Rechtsanwältin Stührmann, geboren und aufgewachsen in Hannover, hat an der Universität Regensburg und der Universidad Carlos III in Madrid Rechtswissenschaften studiert. Nach ihrem Referendariat in Regensburg und München wurde sie im Jahr 2000 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seitdem in unserer Sozietät tätig, seit 2008 als Partnerin.

Rechtsanwältin Stührmann ist Mitglied in der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins.

Sie engagiert sich ehrenamtlich bei Soroptimist International Club Ingolstadt.

AUSGEWÄHLTE REFERENZEN
  • Rechtliche Begleitung bei der schrittweisen Umwandlung eines ca. 14 ha großen, innerstädtischen Industriegeländes in Flächen für Einzelhandel, Gewerbe und Wohnen sowie Vertretung bei Abschluss der Grundstückskauf-, Miet- und städtebaulichen Verträge
  • Beratung und Vertretung eines Industriebetriebes mit mehreren Standorten bei der Sanierung von Belastungen (insbesondere PFAS) des Bodens und des Grundwassers gegenüber Behörden und Nachbarn
  • Vertretung von Projektentwicklern und Grundstückseigentümern bei der Schaffung von Baurecht für großflächigen Einzelhandel sowie Verkauf und Vermietung der Flächen
  • Rechtliche Unterstützung vieler Kommunen in komplexen Bauleitplanverfahren
  • Juristische Begleitung zahlreicher Kommunen bei der Entwicklung und Anwendung von Baulandmodellen unter Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben
  • Tätigkeit als Schlichterin für drei Kommunen bei Schwierigkeiten der Kostenverteilung der gemeinsamen Abwasserbeseitigung und Abschluss einer Zweckvereinbarung

FLORIAN GOTTSCHALL

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

EXPERTISE
Privates Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, private und unternehmerische Vermögensnachfolge

SPRACHEN
Deutsch, Englisch

SEKRETARIAT
N.N. (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-22 | F 0841 93312-13 | gottschall@hsk-rae.de

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Herr Rechtsanwalt Gottschall ist auf das private Baurecht und Architektenrecht spezialisiert.

Er berät und vertritt private und gewerbliche Auftraggeber und Auftragnehmer (auch Architekten und Ingenieure) bei Planung, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben und den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen außergerichtlich und gerichtlich.

Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehört darüber hinaus die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Bauträgern, Generalunternehmern und Planern bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Planung oder Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere etwa bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten um Honorar, Vergütung, Gewährleistung oder Haftung.

Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist die Vertretung von Nachbarn bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit Bauvorhaben oder grundstücksbezogenen Problemen und Fragestellungen.

Weiterer Beratungsschwerpunkt von Rechtsanwalt Gottschall sind alle Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.

In diesem Zusammenhang berät vertritt Rechtsanwalt Gottschall seine Mandanten sowohl bei der Nachfolgeplanung als auch nach Eintritt des Erbfalls. Er berät und vertritt Erben und Pflichtteilsberechtigte bei Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Ferner begleitet Rechtsanwalt Gottschall seine Mandanten bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.

Er begleitet und berät seine Mandanten als Beteiligte in nachlassgerichtlichen Verfahren wie Erbscheinsverfahren oder Verfahren zur Erlangung eines europäischen Nachlasszeugnisses.

Schließlich berät und vertritt Rechtsanwalt Gottschall private und gewerbliche Mandanten bei allgemein zivilrechtlichen oder wirtschaftsrechtlichen Problemen und Fragen.

VITA

Rechtsanwalt Gottschall ist in Ingolstadt geboren und aufgewachsen. Er hat in Regensburg studiert Rechtswissenschaften studiert und in Ingolstadt und München sein Referendariat absolviert. Im Jahr 2006 wurde Rechtsanwalt Gottschall als Rechtsanwalt zugelassen und ist seither unserer Sozietät tätig, seit 2017 als Partner.

Rechtsanwalt Gottschall ist Mitglied in der ARGE Baurecht des Deutschen Anwaltvereins.

Er ist ehrenamtlich als Übungsleiter im Fechtsport tätig.

AUSGEWÄHLTE REFERENZEN
  • Beratung und Vertretung von Generalunternehmern im Schlüsselfertigbau bei rechtlichen Problemen mit Auftraggebern und Subunternehmern.
  • Beratung und Vertretung zahlreicher privater Bauherren bei Problemen mit Nachbarn oder Auftragnehmern.
  • Beratung von Mandanten bei der Auseinandersetzung komplizierter, teilweise langjähriger Erbengemeinschaften mit mehreren Immobilien oder Vermögen im Ausland.
  • Beratung vieler privater und gewerblicher Mandanten bei architektenrechtlichen und Fragestellungen, insbesondere Honorarstreitigkeiten oder Haftungsstreitigkeiten.
  • Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen bei vertragsrechtlichen Fragestellungen und Problemen.

DR. Fritz M. Kroll

Rechtsanwalt
Fachanwalt für VERGABERECHT

EXPERTISE
Vergaberecht, Fördermittelrecht, Bau- und Architektenrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht

SPRACHEN
Deutsch, Englisch

SEKRETARIAT 
Dana Kießling (RA-Fachangestellte) | T 0841 93312-18 | F 0841 93312-13 | dr.kroll@hsk-rae.de

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Rechtsanwalt Dr. Fritz M. Kroll ist auf das Vergaberecht spezialisiert. Dr. Kroll berät die öffentliche Hand und Privatunternehmen bei der Strukturierung, Vorbereitung und Abwicklung von Vergabeverfahren sowie bei der Abstimmung mit Fördermittelstellen. Zudem übernimmt er die Vertretung in Vergabenachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und -senaten. Auch die juristische Projektbegleitung im Anschluss an eine Auftragsvergabe gehört zu seinem Beratungsschwerpunkt, wobei er Mandanten insbesondere in den Bereichen des Bau- und Architektenrechts unterstützt und ihre Interessen nötigenfalls im gerichtlichen Verfahren durchsetzt.

Ein weiteres Tätigkeitsfeld ist das öffentliche Wirtschaftsrecht. Dr. Kroll berät Kommunen unter anderem bei der Gründung und Umstrukturierung kommunaler Unternehmen sowie bei dem Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge und Zweckvereinbarungen. Zu seinem Beratungsspektrum gehören auch Überarbeitungen des örtlichen Satzungsrechts und die Anwendung des Satzungsrechts auf Einzelfälle insbesondere in den Bereichen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

VITA

Rechtsanwalt Dr. Kroll hat an der LMU München und UTS Sydney Rechtswissenschaften studiert. Nach dem Referendariat schloss er seine Promotion im Verfahrensrecht an der Universität Regensburg mit summa cum laude ab. Dr. Kroll ist seit 2018 als Rechtsanwalt zugelassen und war zunächst für eine Münchener Wirtschaftskanzlei tätig. Im Jahr 2023 trat er als Partner in unsere Sozietät ein.

Dr. Kroll ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht des Deutschen Anwaltvereins und engagiert sich im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).

AUSGEWÄHLTE REFERENZEN
  • Konzeptionierung und administrative Abwicklung mehrerer europaweiter Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung eines kommunalen Schulkomplexes.
  • Vergabe- und vertragsrechtliche Beratung eines Krankenhausträgers bei der Vergabe von Fachplanungsleistungen zur Sanierung von Intensivstationen im laufenden Betrieb.
  • Beratung eines Landkreises bei der europaweiten Vergabe von Projektmanagementleistungen samt Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu Potentialen der regionalen Wasserstoffwirtschaft.
  • Vertretung eines Softwareunternehmens im Vergabenachprüfungsverfahren gegen ein Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland vor der Vergabekammer des Bundes.
  • Rechtliche Begleitung der Umwandlung eines Zweckverbands in ein gemeinsames Kommunalunternehmen einschließlich der Erstellung des neuen Satzungsrechts für eine Trinkwasserversorgungseinrichtung.
VORTRÄGE UND VERÖFFENTLICHUNGEN
  • Vortrag zur Grundstücksentwicklung durch kommunale Unternehmen, gehalten auf der bundesweiten Fachmesse KOMMUNALE in Nürnberg, veröffentlicht in Bayerische Verwaltungsblätter 2022, 149 ff.
  • Handlungsspielräume für Betreiber bei der Untersuchung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Korrespondenz Abwasser, Abfall (DWA) 2022, 202 ff.
  • Rechtliche Strategien zum Umgang mit Dränagen – ein Beitrag zur Lösung des „Fremdwasserproblems“, Kommunaljurist 2021, 125 ff.
  • Ausschreibungspflicht von Sanierungsarbeiten an Trink- und Abwassernetzen. Vorsicht bei der Auftragswertschätzung! Der Bayerische Bürgermeister 2020, 44 ff.