GRUNDSTÜCKS-RECHT

Wir bearbeiten gerichtlich und außergerichtlich sämtliche Rechtsprobleme, die mit Grundstücken, Bauen, Kauf und Verkauf sowie Vermietung und Verpachtung verbunden sind. Unsere Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf die Ausgestaltung und Verhandlung des Grundstückskaufvertrages, die Durchführung der rechtlichen due dilligence, die Schaffung und Durchsetzung des öffentlichen Baurechts durch Vertretung im Baugenehmigungs- und Bauleitplanverfahren, Planung und Vergabe von Bauleistungen, Errichtung und gegebenenfalls Vermietung der Immobilie bis hin zum möglichen Verkauf.  

Zum Grundstücksrecht gehören ferner Fragen zu im Grundbuch eingetragenen Rechten wie Grunddienstbarkeiten (z.B. Geh- und Fahrtrecht, Reallasten und ähnliches) sowie auch die Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis.